Mietbedingungen / AGB

Bitte halten Sie bei Abholung der Geräte einen gütigen Personalausweis bereit.

  1. ANERKENNUNG: Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er diese Bedingungen anerkennt.
  2. Haftung: Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung des Gegenstandes entstehen. Für Schäden die bei abgehängtem Anhänger verursacht werden, besteht kein Versicherungsumfang. (Bei Anhängermietung)
  3. Handhabung: Der Mieter erklärt ausdrücklich, mit der Handhabung des Gegenstandes vertraut zu sein. Bedienungsanleitungen sind ausgelegt und können eingesehen werden.
  4. untervermietung:  Die Untermietung des Gegenstandes und eine Benutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
  5. wartung: Der Mieter erhält den Gegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Gegenstand in diesem Zustand zu halten und entsprechend den Anweisungen und der Betriebsanleitung zu warten. Betriebsanleitung wird vom Vermieter ausgehändigt.
  6. Rückgabe: Der Mieter verpflichtet sich, den Gegenstand in dem einwandfreien Zustand zurückzugeben in dem er ihn übernommen hat. Geräte sind gereinigt und vollgetankt zurückzubringen, ansonsten wird eine Pauschale von 20 Euro erhoben. Für Reparaturen, die durch Gewalteinwirkung, unsachgemäße Handhabung oder der Betriebsanleitung zuwiderlaufende Wartung notwendig werden, haftet der Mieter. Die Beweislast trägt der Mieter.
  7. Beschädigungen: Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen des Gegenstandes unverzüglich ( telefonisch) dem Vermieter zu melden und keine Reparaturversuche zu unternehmen.
  8. Verlust: Geht ein Gegenstand verloren, oder wird er aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat unbrauchbar, oder wird er nicht binnen vier Wochen nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgebracht, trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und zahlt außerdem die bis zur Wiederbeschaffung des Gegenstandes anfallende Miete jedoch maximal bis in Höhe der zehnfachen Tagesmiete, gerechnet nach dem Zeitpunkt zu dem wir vom Verlust des Gegenstandes in Kenntnis gesetzt wurden.
  9. Erfüllung: Ist der im Vertrag aufgeführte Mieter nicht auch Abholer / Empfänger der Mietsachen und Unterzeichner des Mietvertrages, so haftet der Unterzeichner des Mietvertrages für dessen Erfüllung.
  10. Folgeschäden: Maschinenvermietung R.Stegmaier haftet nicht für Folgeschäden, die durch den möglichen Ausfall eines Mietgerätes entstehen können. Ebenso nicht für Beschädigungen von Gegenständen die durch falsche Handhabung verursacht werden.
  11. Eigentumsvorbehalt: Alle ausgegebenen Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Miet- oder Kaufpreises Eigentum von Maschinenvermietung R. Stegmaier.
  12. Mietzeit: Basis für die Berechnung der Miete ist nicht die Zeit, in der ein Mietgerät tatsächlich benutzt wird, sondern die Zeit, in der ein Mietgerät dem Mieter zur Verfügung steht.
  13. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sein, gelten trotzdem die übrigen weiter.
  14. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Waldsee
  15. Versicherung: Die Geräte sind nicht versichert

Preise / Verfügbarkeit

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Beachten Sie bitte unsere Mietbedingungen.

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